Es war das erste Mal, dass in Deutschland eine Klägerin aufgrund einer statistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung recht bekam. In den USA sind diese Analysen ein gängiges Mittel, um Diskriminierungen zu belegen. Beide Seiten wollen vor dem Bundesarbeitsgericht in Revision gehen.
Eine Frau hat erfolgreich gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin erklärte, es gehe davon aus, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA die Frau aus diskriminierenden Gründen bei der Neubesetzung eines Direktorenpostens nicht berücksichtigt habe. Spektakulär an dem Urteil ist die Begründung: Aufgrund der Statistik sei es kein Zufall, dass die Frau nicht berücksichtigt wurde. 85 der Belegschaft ist weiblich, aber keine einzige Frau sitzt in der Chefetage. Die GEMA sei den Gegenbeweis schuldig geblieben. Deshalb verurteilte das Gericht die GEMA zu einer Schadenersatzzahlung von 20.000 Euro plus einer Nachzahlung des bisherigen Verdienstausfalls in Höhe von 28.214,66 Euro sowie der Ausgleichszahlung der künftigen Gehaltsdifferenz. Beide Seiten wollen gegen das Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht Revision einlegen. Die Klägerin hatte Schadenersatz von mindestens 90.000 Euro gefordert.