Hartz-IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig
Die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre in Höhe von 211 Euro im Monat sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig.
Der Gesetzgeber habe nicht begründet, warum Kinder lediglich 60 Prozent der Leistung für alleinstehende Erwachsene bekommen, erklärte das BSG.
Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichts beschloss am Dienstag, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.