Muslimisches Mädchen muss an Schwimmunterricht teilnehmen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte eine Klage von muslimischen Eltern ab, die ihre Tochter vom Schwimmunterricht mit Jungen befreien wollten. Schwimmen mit nicht körperbetonter Bekleidung könne dem Kind zugemutet werden.
Die Eltern hatten zuvor einen Vorschlag der Schulleiterin Schulleiterin, wonach das Mädchen in T-Shirt und Leggins am Schwimmunterricht teilnehmen könnte, abgelehnt. Das Gericht wies darauf hin, dass sich die Schüler während des Schwimmunterrichts überwiegend im Wasser aufhielten. Dort seien keine Körperkonturen zu erkennen. Die Anwälte der Kläger kündigten Berufung gegen das Urteil an.