NS-Kriegsverbrecher statt deren Kritiker anklagen

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Solidarität mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) und ihrem Bundessprecher Ulrich Sander

Die bewegenden Zeugenaussage des einzigen Überlebenden eines NS-Kriegs­brechens an der italie­ni­schen Zivilbevölkerung 1944 in Falzano di Cortona vor der Straf­kammer des Landgerichts München I am 7. Oktober 2008 war eine Gelegenheit, die verbrecherische Vergangenheit der faschistischen Wehr­macht und ihrer Gebirgstruppe authentisch nacherleben zu können.
Mehr dazu: http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=3852

Vor Gericht steht der Kompanie­chef des Gebirgs­jäger­­­bataillons, Josef Scheungraber, der für das abscheuliche Verbrechen verant­wortlich gemacht wird und dafür bereits im September 2006 vom Militärgerichtshof in La Spezia in Abwesenheit zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde. Weil Deutsche zur Voll­streckung des italienischen Urteils nicht ohne ihre Zustim­mung ausgeliefert werden, läuft der Mörder frei herum. Das Verfahren dauert noch an.

Der Traditionsverband eben jener Gebirgstruppe, in der der NS-Kriegsverbrecher Scheungraber führend tätig ist, der Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V., in dem sich viele der an den Kriegsver­brechen in vielen Ländern Europas beteiligten Soldaten der Wehrmacht vereinigten, fordert von der VVN-BdA, sie solle ihn nicht in Verbindung mit der NS-Wehr­macht und ihren Kriegs­verbrechern und Kriegsverbrechen nennen. Konkret ist der Soldaten­verband als „(NS-)Gebirgs­jäger“ und deren Treffen als „größtes Kriegs­verbrecher­treffen“ bezeichnet worden. Damit war nicht gemeint, dass alle Vereinsmitglieder der NS-Wehrmacht angehörten und Kriegsverbrecher waren. Über eine Klageschrift des Kameradenkreises, die eine Forderung nach Widerruf enthält, wird am

2. Dezember 2008, 11.00 Uhr

im Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt werden. Der Kameraden­kreis Gebirgstruppe e.V. will der VVN-BdA verbieten, auf die schwer belastete Vergangenheit des Kameradenkreises aufmerksam zu machen. Andernfalls drohen 250.000 Euro Geldstrafe bzw. 6 Monate Haft (für den Verantwortlichen Ulrich Sander).

Bezeichnend ist, dass der Kameradenkreis nicht zu klagen wagt, wenn in der Verbandszeitschrift des Bundeswehrverbandes von den „Verbrechen von Führung und Truppe derselben Gebirgsjäger“ die Rede ist („Die Bundeswehr 4/08), wenn in der Süddeutschen Zeitung der e.V. als „Selbsthilfeverein für Kriegsverbrecher“ dargestellt wird und in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an die durch die Gebirgstruppe vorgenommene „Räumung des jüdischen Ghettos als Voraussetzung für die Deportation seiner Bewohner in die Vernichtungslager“ erinnert wird.

Die Klage ist umso alarmierender als besagter Traditionsverband von höchsten Stellen der deutschen Regierung Unterstützung bekommt. Das deutsche Verteidigungsministerium ruft Jahr für Jahr mit zu den Treffen der Gebirgstruppe auf (übrigens im Gegensatz zum österreichischen Vertei­digungs­ministerium, das den Soldaten die Teilnahme in Mittenwald untersagt). Das Verteidigungs­ministerium ist mit dem CSU-Staatssekretär Christian Schmidt in der Mitglied­schaft der Gebirgstruppe vertreten.

Wir bitten Sie bzw. Ihre Gruppe/Organisation, an die Öffentlichkeit zu gehen und auch das Gericht mit der Forderung bekanntzumachen, die Klage des Kameraden­kreises Gebirgs­truppe e.V. nach Widerruf der Äußerungen des Repräsentanten der VVN-BdA abzuweisen und die Gerichtskosten dem Kameraden­kreis zuzuweisen.

Wir bitten Sie außerdem, die Bundeskanzlerin als höchste Kommandoinstanz über die Bundeswehr aufzufordern, sich endlich vom Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. zu trennen, da er die verbrecherische Tradition der Gebirgstruppe aus der NS-Zeit weiterführt und die Bundeswehrangehörigen zu Kriegseinsätzen aufruft.

Bitte unterstützen Sie uns darin, dass über die Verbrechen der Gebirgstruppe unge­hindert berichtet werden darf und die Mörder ihrer gerechten Strafe zugeführt werden, statt diejenigen zu bestrafen, die die Ver­brechen beim Namen nennen und sich gegen einen neuen deutschen Militarismus zur Wehr setzen.

Hier die Anschriften:

Landgericht Nürnberg-Fürth
Fürtherstraße 110, D 90429 Nürnberg Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. ./. Ulrich Sander
Aktenzeichen Az 11 O 5587 / 08
Verhandlung 02.12.2008, 11.00 Uhr

Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel

D 11044 Berlin

InternetPost@bundesregierung.de angela.merkel@bundestag.de

Für Ihre Solidarität in der Auseinandersetzung um Gerechtigkeit, Frieden und Förderung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern sind wir Ihnen sehr verbunden und wären Ihnen für eine Benachrichtigung an obige Adresse dankbar.

Ergänzend rufen wir noch in Erinnerung, dass italie­nische Gerichte über 20 Kriegsver­brecher, die in Italien 1943/44 Massaker an der Zivil­bevölkerung angerichtet haben, zu Höchststrafen verurteilt haben. Besonders stark beachtet wurde, dass der Kassationshof in Rom zugun­sten der Schadens­ersatz­an­sprüche von NS-Zwangsarbeitern und Überlebenden aus grie­chischen und italienischen Opfergemein­den ein Urteil gefällt hat. Diese Urteile wurden in aller Welt begrüßt und als wichtiges Signal aufge­nommen. Die VVN-BdA veröffent­lichte dazu eine Presseerklärung, in der sie die Bestrafung der deutschen NS-Täter und Entschädigung der NS-Opfer aus Griechenland und Italien verlangte:
http://www.vvn-bda.de/bund/aktuelles.php3?id=95
Die Richter begründen ihre Urteile damit, dass das Immunitäts­prinzip nicht bei schweren Verletzungen des Völkerrechts wie Kriegsver­brechen gelten könne und dass diese auch nach über 60 Jahren nicht verjährt seien: http://www.sueddeutsche.de/politik/55/314949/text/

Und auch das könnte für Sie von Interesse sein: Der Rechtsanwalt des Kameradenkreises Gebirgs­truppe e.V., Rainer Thesen aus Nürnberg, der den „Kameradenkreis“ in seiner Klage gegen die VVN-BdA vor Gericht vertritt, ist der selbe, der – zusammen mit zwei weiteren Anwälten – den NS-Kriegs­verbrecher Josef Scheungraber im Münchener Prozess verteidigt.

Thesen beklagte 2006 in einem Beitrag der Zeit­schrift des „Kameradenkreises“ vehement, dass die Wehrmacht heute als weitgehend will­fähriges Gewaltinstrument des NS-Unrechts­staates betrach­tet werde, und aus staats­offizieller Sicht keine Tradition begründen dürfe. Der Reser­ve­offizier der Bundes­wehr aus Nürnberg und eifrige Leserbrief­schreiber für die rechts­radikale „Junge Freiheit“ verlangt, die Bundes­wehr solle sich in die Tradition der verbrecherischen deutschen Wehrmacht stellen, denn: „Die Wehr­macht ist Teil unserer Geschichte.“ Folgerichtig beklag­te er im heutigen Selbstbild der Bundes­wehr eine „Veren­gung“ der Tradi­tion auf „politisch korrek­te Taten“, was es in anderen Ländern so nicht gebe.