Das mit Spannung erwartete Bund- Länder- Treffen ist, wie erwartet mit Beschlüssen die Asylrechte weiter eingrenzen zu Ende gegangen. Kommunen bekommen von Bund mehr Geld, 7.500 Euro im Jahr für einen Geflüchteten und je nach Zunahme oder Abnahme der Zahl richtet sich auch Leistung des Bundes für die Länder.
Geflüchtet sollen künftig sogenannte Analogleistungen in Höhe der Sätze der regulären Sozialhilfe erst nach 36 und nicht mehr nach 18 Monaten bekommen. Zudem sollen Leistungen wie Essen in staatlichen Unterkünften fortan auf Zahlungen angerechnet werden. Das heißt, die Geflüchteten bekommen noch weniger Geld. Dadurch soll nach Finanzminister Lindner (FDP), „die Anziehungskraft des deutschen Sozialstaats reduziert“.
Die Hetze gegen Geflüchtete nimmt ein vollkommen neues Maß an. Die Verrohung der Sprache der politischen Führung dieses Landes ist rassistisch und menschenfeindlich.
Es fallen Schlagwörter und Sätze, wie: „Flüchtlingsstrom“, „Überflutung“, „Kontrollverlust“, „Überlastung der Schulen…“, „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine“, „Mit physischer Gewalt irreguläre Migrationsbewegungen aufhalten“ usw. Das alles ist Wasser in den Mühlen der AfD. Wobei es nun die „Demokraten und Liberalen der Mitte“ sind, die Menschen durch das Schüren von Angst gegeneinander aufzuhetzen.
Leistungen kürzen- Inhaftieren- Abschieben
Erst vor kurzem hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Spiegel angekündigt, im „großen Stil abschieben“ zu wollen. Die Ampelkoalition will die Befugnisse für Polizei und Behörden erweitern, um die Zahl der Abschiebungen zu beschleunigen und vermehren zu können. Die Höchstdauer des „Ausreisegewahrsams“, heißt wie Straftäter inhaftieren, soll von 10 auf 28 Tage verlängert werden, Abschiebungen sollen nicht mehr vorab angekündigt werden, Gemeinschaftsunterkünfte/ einzelne Zimmer der Geflüchteten sollen ohne rechtliche Hindernisse durchsucht werden dürfen.
Der Polizei soll erlaubt werden, in Geflüchtetenunterkünften die Tür zu jedem Raum aufzubrechen und in diesen einzudringen. Des Weiteren sollen Geldleistungen abgeschafft und Sachleistungen überarbeitet werden, so dass „wirklich“ notwendigen Sachleistungen erbracht werden, so zumindest der Vorschlag von CDU und FDP. Schließlich würden Geflüchtete, diese an ihre Verwandten in ihren Heimatländern überweisen.
Es ist doch unbestritten, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung für Geflüchtete ohne hin schon, äußerst beschränkt ist. Wer will bezweifeln, dass staatliche Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deutlich unterhalb des Sozialhilfesatzes liegen. Diese Zuwendungen werden schon längst in vielen Fällen in Form von Wertgutscheinen ausgezahlt. Nach den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels soll ab Ende Januar 2024 Bundesweit Bezahlkarten eingeführt werden. Und genau diese Handhabe führt doch zu sozialer Ausgrenzung und Isolation bei.
Was ist mit Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“?
Was ist mit Artikel 2 des Grundgesetztes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich“. Und was ist mit Artikel 13 des Grundgesetzes: Die Wohnung ist unverletzlich“?
Gelten denn diese Gesetze nur für bestimmte Menschen?
Diese Pläne und restriktiven Vorhaben werden nicht nur von Sozialverbänden kritisiert, sondern auch von Anwaltsvereinen
Nun beschließt die Regierung auf Druck der Wirtschaft, Geflüchteten schneller eine Arbeitserlaubnis zu geben. Schließlich werden billige Arbeitskräfte immer gebraucht. Nach diesem Entwurf sollen Geflüchtete nach sechs Monaten (bisher waren es neun Monate) arbeiten dürfen. Auch die, die bis zum 31.Dezember 2022 nach Deutschland gekommen sind und deren Asylantrag abgelehnt wurde, kriegen eine Duldung, wenn sie in Lohnarbeit oder in Ausbildung sind. Worum es geht, formuliert die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) so: „In vielen Branchen haben wir schon heute einen dramatischen Mangel an Arbeitskräften, hier geht es also um die entscheidende Frage, die Zukunft des Standortes Deutschlands“.
Das individuelle Recht auf Asyl soll abgeschafft werden
Nach zwei Weltkriegen haben mehr als 140 Staaten die Entscheidung getroffen, Menschen in Not Asyl zu gewähren. Diese Entscheidung ist mit der Genfer Flüchtlingskonvention verbrieft. Auch die EU ist samt Mitgliedstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet. Mit der vorgesehenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) soll nun dieses Grundrecht faktisch abgeschafft werden. Im Kern geht es darum, Asylverfahren in Grenzverfahren umzuwandeln und an die Außengrenzen auszulagern. Diese neuen Regelungen, führen dazu, dass Geflüchtete an den Grenzen aussortiert werden und die verbindliche Verpflichtung zur Aufnahme aufgehoben wird. Das Problem dabei ist, bis her gibt es kein Recht über Botschaften einen Asylantrag zu stellen. Es gibt keinen Weg einer legalen Einreise für Geflüchtete. Auf das Flüchtlingsrecht kann sich nur derjenige beruhen, der auf europäischen Boden ist. Das Märchen von Möglichkeiten legaler Einreise entspricht nicht den Tatsachen.
Letztlich ist festzustellen, dass durch diese Politik, Geflüchtete kriminalisiert werden und Menschenrechte in ihren Grundpfeilern erschüttert werden. Die, die hier angekommen sind, werden tagtäglich angefeindet, Monate, manchmal Jahre lang von der Gesellschaft isoliert und ausgegrenzt. Die, die flüchten, erleben Gewalt und lassen im Mittelmeer ihr Leben. 2023 starben im Mittelmeer jeden Tag durchschnittlich zehn Menschen.
Eine Politik, die nicht die Geflüchteten, sondern die Fluchtursachen bekämpft ist notwendiger denn je.
Der Gesetzentwurf zur Verschärfung des Asylrechts und der Abschiebungen muss zurückgenommen werden!
Die rassistische Hetze gegen Geflüchtete muss enden!
Asylrecht.PDF