Das Innenministerium hat die Kritik von DGB und Migrantenvertretungen am sogenannten Gesinnungstest zurückgewiesen. Die Sicherheitsüberprüfung von Ausländern aus bestimmten Staaten sei nicht willkürlich, sondern habe entgegen der Kritik eine gesetzliche Grundlage, teilte das Ministerium am Montag in Düsseldorf mit.
Mit der Sicherheitsüberprüfung würden die im rot-grünen Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 und dem Zuwanderungsgesetz festgeschriebenen vorbeugenden Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus umgesetzt, hieß es.
In der Befragung würden ausschließlich Fakten aus dem Lebenslauf erhoben, um mögliche Kontakte zu Verbindungen oder Personen mit terroristischem Hintergrund zu ermitteln. Betroffen sind Menschen aus islamischen Staaten wie Pakistan, dem Iran oder dem Irak kommen. Auch für Menschen aus Nordkorea und Kolumbien gilt diese Regelung, die im Jahr 2007 von NRW eingeführt wurde. Die Türkei falle jedoch nicht darunter, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums gestern.