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Solidarität mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) und ihrem Bundessprecher Ulrich Sander
Die bewegenden Zeugenaussage des einzigen Überlebenden eines NS-Kriegsbrechens an der italienischen Zivilbevölkerung 1944 in Falzano di Cortona vor der Strafkammer des Landgerichts München I am 7. Oktober 2008 war eine Gelegenheit, die verbrecherische Vergangenheit der faschistischen Wehrmacht und ihrer Gebirgstruppe authentisch nacherleben zu können.
Mehr dazu: http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=3852
Vor Gericht steht der Kompaniechef des Gebirgsjägerbataillons, Josef Scheungraber, der für das abscheuliche Verbrechen verantwortlich gemacht wird und dafür bereits im September 2006 vom Militärgerichtshof in La Spezia in Abwesenheit zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde. Weil Deutsche zur Vollstreckung des italienischen Urteils nicht ohne ihre Zustimmung ausgeliefert werden, läuft der Mörder frei herum. Das Verfahren dauert noch an.
Der Traditionsverband eben jener Gebirgstruppe, in der der NS-Kriegsverbrecher Scheungraber führend tätig ist, der Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V., in dem sich viele der an den Kriegsverbrechen in vielen Ländern Europas beteiligten Soldaten der Wehrmacht vereinigten, fordert von der VVN-BdA, sie solle ihn nicht in Verbindung mit der NS-Wehrmacht und ihren Kriegsverbrechern und Kriegsverbrechen nennen. Konkret ist der Soldatenverband als „(NS-)Gebirgsjäger“ und deren Treffen als „größtes Kriegsverbrechertreffen“ bezeichnet worden. Damit war nicht gemeint, dass alle Vereinsmitglieder der NS-Wehrmacht angehörten und Kriegsverbrecher waren. Über eine Klageschrift des Kameradenkreises, die eine Forderung nach Widerruf enthält, wird am
2. Dezember 2008, 11.00 Uhr
im Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt werden. Der Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. will der VVN-BdA verbieten, auf die schwer belastete Vergangenheit des Kameradenkreises aufmerksam zu machen. Andernfalls drohen 250.000 Euro Geldstrafe bzw. 6 Monate Haft (für den Verantwortlichen Ulrich Sander).
Bezeichnend ist, dass der Kameradenkreis nicht zu klagen wagt, wenn in der Verbandszeitschrift des Bundeswehrverbandes von den „Verbrechen von Führung und Truppe derselben Gebirgsjäger“ die Rede ist („Die Bundeswehr 4/08), wenn in der Süddeutschen Zeitung der e.V. als „Selbsthilfeverein für Kriegsverbrecher“ dargestellt wird und in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an die durch die Gebirgstruppe vorgenommene „Räumung des jüdischen Ghettos als Voraussetzung für die Deportation seiner Bewohner in die Vernichtungslager“ erinnert wird.
Die Klage ist umso alarmierender als besagter Traditionsverband von höchsten Stellen der deutschen Regierung Unterstützung bekommt. Das deutsche Verteidigungsministerium ruft Jahr für Jahr mit zu den Treffen der Gebirgstruppe auf (übrigens im Gegensatz zum österreichischen Verteidigungsministerium, das den Soldaten die Teilnahme in Mittenwald untersagt). Das Verteidigungsministerium ist mit dem CSU-Staatssekretär Christian Schmidt in der Mitgliedschaft der Gebirgstruppe vertreten.
Wir bitten Sie bzw. Ihre Gruppe/Organisation, an die Öffentlichkeit zu gehen und auch das Gericht mit der Forderung bekanntzumachen, die Klage des Kameradenkreises Gebirgstruppe e.V. nach Widerruf der Äußerungen des Repräsentanten der VVN-BdA abzuweisen und die Gerichtskosten dem Kameradenkreis zuzuweisen.
Wir bitten Sie außerdem, die Bundeskanzlerin als höchste Kommandoinstanz über die Bundeswehr aufzufordern, sich endlich vom Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. zu trennen, da er die verbrecherische Tradition der Gebirgstruppe aus der NS-Zeit weiterführt und die Bundeswehrangehörigen zu Kriegseinsätzen aufruft.
Bitte unterstützen Sie uns darin, dass über die Verbrechen der Gebirgstruppe ungehindert berichtet werden darf und die Mörder ihrer gerechten Strafe zugeführt werden, statt diejenigen zu bestrafen, die die Verbrechen beim Namen nennen und sich gegen einen neuen deutschen Militarismus zur Wehr setzen.
Hier die Anschriften:
Landgericht Nürnberg-Fürth |
Bundeskanzlerin D 11044 Berlin |
Für Ihre Solidarität in der Auseinandersetzung um Gerechtigkeit, Frieden und Förderung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern sind wir Ihnen sehr verbunden und wären Ihnen für eine Benachrichtigung an obige Adresse dankbar.
Ergänzend rufen wir noch in Erinnerung, dass italienische Gerichte über 20 Kriegsverbrecher, die in Italien 1943/44 Massaker an der Zivilbevölkerung angerichtet haben, zu Höchststrafen verurteilt haben. Besonders stark beachtet wurde, dass der Kassationshof in Rom zugunsten der Schadensersatzansprüche von NS-Zwangsarbeitern und Überlebenden aus griechischen und italienischen Opfergemeinden ein Urteil gefällt hat. Diese Urteile wurden in aller Welt begrüßt und als wichtiges Signal aufgenommen. Die VVN-BdA veröffentlichte dazu eine Presseerklärung, in der sie die Bestrafung der deutschen NS-Täter und Entschädigung der NS-Opfer aus Griechenland und Italien verlangte:
http://www.vvn-bda.de/bund/aktuelles.php3?id=95
Die Richter begründen ihre Urteile damit, dass das Immunitätsprinzip nicht bei schweren Verletzungen des Völkerrechts wie Kriegsverbrechen gelten könne und dass diese auch nach über 60 Jahren nicht verjährt seien: http://www.sueddeutsche.de/politik/55/314949/text/
Und auch das könnte für Sie von Interesse sein: Der Rechtsanwalt des Kameradenkreises Gebirgstruppe e.V., Rainer Thesen aus Nürnberg, der den „Kameradenkreis“ in seiner Klage gegen die VVN-BdA vor Gericht vertritt, ist der selbe, der – zusammen mit zwei weiteren Anwälten – den NS-Kriegsverbrecher Josef Scheungraber im Münchener Prozess verteidigt.
Thesen beklagte 2006 in einem Beitrag der Zeitschrift des „Kameradenkreises“ vehement, dass die Wehrmacht heute als weitgehend willfähriges Gewaltinstrument des NS-Unrechtsstaates betrachtet werde, und aus staatsoffizieller Sicht keine Tradition begründen dürfe. Der Reserveoffizier der Bundeswehr aus Nürnberg und eifrige Leserbriefschreiber für die rechtsradikale „Junge Freiheit“ verlangt, die Bundeswehr solle sich in die Tradition der verbrecherischen deutschen Wehrmacht stellen, denn: „Die Wehrmacht ist Teil unserer Geschichte.“ Folgerichtig beklagte er im heutigen Selbstbild der Bundeswehr eine „Verengung“ der Tradition auf „politisch korrekte Taten“, was es in anderen Ländern so nicht gebe.