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 › Erklärung › Dass der Mitangeklagte im Mordprozess an Walter Lübcke auf freiem Fuß ist, ist nicht hinnehmbar! 

Dass der Mitangeklagte im Mordprozess an Walter Lübcke auf freiem Fuß ist, ist nicht hinnehmbar! 

redaktion 28. Januar 2021    

Im Gerichtsprozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten wurde der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Markus H. heute vom Oberlandesgericht Frankfurt frei gesprochen. Dieses Urteil ist nicht hinnehmbar.

Der Neonazi Stephan E., der den Mord gestanden hat, wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Während dieses Urteil gerecht ist, wird mit dem Freispruch zur Beihilfe von Markus H., der Stephan E. die Waffe geliefert hatte, nur einmal mehr keine Gerechtigkeit geübt. Wie bereits im NSU Prozess sorgen solche Urteile für Bestärkung bei anderen Neonazis. Wer den Täter bei dem Mord unterstützt hat, bleibt durch dieses Urteil einmal mehr verborgen.

Stephan E. hatte mehrmals ausgesagt, dass Markus H. ihm geholfen hatte. Diese Aussage wurde vom Gericht bei ihrem Urteil weniger beachtet.

Ebenso wurde eine mögliche Verbindung zum Mord an Halit Yozgat durch den NSU (ebenfalls in Kassel) im Prozess nicht behandelt.

Also werden einmal mehr in einem großen Mordprozess die Hintergründe nicht aufgedeckt und eine „isolierte Einzelperson“ als Alleintäter verurteilt.

Dass in einem Prozess, wie diesem, einmal mehr die Hintergründe und Helfer keine Rolle spielen, zeigt umso mehr, wie sehr der Widerstand gegen Rassismus und Faschismus in Deutschland notwendig ist. Alle, die diese Morde mitgeplant haben und in Verbindung damit stehen, müssen lange Haftstrafen bekommen, damit sich solche Taten nicht wiederholen. Rassistische Organisationen und Strukturen müssen entlarvt und verboten werden.

DİDF Bundesvorstand

Köln, 28.01.2021

Erklärung
DIDF BundesvorstandMitangeklagteMordprozessWalter Lübcke

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