Von Hamburg bis nach Emden steht die Arbeit still – und der Druck wirkt! Von Seiten des ZDS und den Medien hört man seit Wochen Gegenwind und Verleumdung. Nun sind den Worten Taten gefolgt und die Arbeitgeberseite hat Hand in Hand mit dem Hamburger Arbeitsgericht einen niederträchtigen Schlag gegen unser hart erkämpftes Streikrecht vollzogen! Die Arbeitgeber wollen den Streik verbieten – aber wir stehen zusammen in Solidarität!
Während die Vorstände gemütlich im Homeoffice ihre Millionen einsacken arbeitet ihr Kollegen in den Häfen unter schwersten Bedingungen. Zudem droht Automatisierung und Kosteneinsparung die Entlassungen und noch mehr Arbeit für diejenigen, die übrig bleiben bedeuten. Trotz geheuchelter harter Zeiten steigen die Profite der Hafenbetriebe seit Jahrzehnten als direktes Ergebnis der Arbeit, die die Kollegen im Hafen leisten! Doch von selbst werden wir von diesem Geld nichts sehen! Dabei stehen für uns harte Zeiten an. Die Inflation schlägt sich in unseren Geldbeuteln mit bis zu 15 % Teuerung nieder. Womit wäre ein offizieller
Inflationsausgleich um 8% allein nicht einmal ausreichen würde! Doch das alles interessiert die Bosse nicht.
Streik ist nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig!
Doch trotzdem werdet ihr mit „Gier am Pier“ und ähnlichem geschmäht. Berichtet wird von Lieferstaus und von gestrandeten Schiffen. Dabei tragt ihr diese Last seit Jahren auf ihren Schultern und ohne euch würde in diesen Häfen gar nichts laufen! Das beweisen doch die Streiks. Doch genau dieser Stillstand scheint zu schmerzen, und zwar so sehr, dass zu allen Mitteln gegriffen wird, um den Streik zu unterbinden.
Streikrecht verteidigen!
Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Auch das Bundesarbeitsgericht hat schon in den 80er Jahren festgestellt: „Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während noch laufender Tarifverhandlungen zulässig“ (BAG v. 12.09.1984 Das sehen die Arbeitgeber anders. Nach dem ersten Warnstreik an den Seehäfen bringt BDA Präsident Rainer Dulger, sogar einen „nationalen Notstand“ ins Spiel, der das Streikrecht brechen soll. Zu Recht sagt der ver.di Vorsitzende, Kollege Frank Werneke,
dass dies antidemokratisch ist und betont, dass der Sinn eines Streiks ist, wirtschaftlich Druck zu machen,
„damit die Forderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von Gewerkschaften überhaupt eine Chance auf Realisierung zu haben.“ Denn, „nur, wenn wir durchsetzungs- und im Zweifelsfall auch konfliktfähig sind“ können wir etwas bekommen!
Am ersten Warnstreiktag (14. Juli) haben mehrere Hafenlogistiker, um den Warnstreik zu stoppen, Anträge auf einstweilige Verfügungen an den Arbeitsgerichten in Bremen, Oldenburg und Wilhelmshaven gestellt. Die Arbeitsgerichte haben diese erst einmal abgelehnt. Doch das Hamburger Arbeitsgericht hat beschlossen, dass dieser Warnstreik zu Ende geführt, dann aber bis zum 26. August kein Arbeitskampf mehr geführt werden darf. In der Vergangenheit wurden durch das Hamburger Arbeitsgericht
bereits mehrere Streiks der GdL (Lokführer-Streiks) und ver.di (Kita-Streiks) verboten.
Solidarität tut Not!
Die Kolleginnen und Kollegen an den Seehäfen kämpfen jetzt nicht mehr „nur“ um Lohnerhöhung. Sie kämpfen ab sofort auch für die Verteidigung des Streikrechts!
Wir müssen diesen Kampf gemeinsam mit ihnen führen – denn es ist ab sofort auch unser Kampf.
Wir stehen solidarisch an der Seite der Hafenarbeiter und unterstützen ihre Forderungen gegen die Abwälzung der Krisenlasten auf die Arbeiter und gegen alle Angriffe auf unser Streikrecht!
Euer Kampf zeigt uns, dass wir mit genug Wut und Zusammenhalt Druck aufbauen können, der die Gegenseite wirklich ins Schwitzen bringt!