Die NS-Kriegsverräter dürfen auf ihre Rehabilitierung hoffen. Die Große Koalition hat sich auf ein Gesetz verständigt, wonach Urteile der NS-Justiz aufgehoben werden sollen.
Auf der Sondersitzung des Bundestags am 26. August soll über den Gesetzentwurf abgestimmt werden. Das Gesetz sieht vor, dass alle Urteile der NS-Militärjustiz, die wegen „Kriegsverrat“ ergangen sind, aufgehoben werden. Bislang gelten Soldaten, die Widerstand geleistet haben, als Verbrecher. Alle Fraktionen wollen den Antrag unterstützen.
Die Initiative zur Rehabilitierung der „Kriegsverräter“ ging von der Linksfraktion aus. Sie brachte vor drei Jahren einen Gesetzesentwurf ein, der jedoch nicht behandelt wurde. Später legten Abgeordnete von Linksfraktion, SPD und Grünen einen Gruppenantrag auf, der von 160 Parlamentariern unterstützt wurde. Bevor dieser Antrag ins Parlament eingebracht wurde, lenkte die Union ein und legte einen eigenen Gesetzentwurf vor. Dieser ist Wortgleich mit dem Gruppenantrag, der auf den Vorschlägen der Linksfraktion aufgebaut ist. Damit gibt die Union ihre Blockadehaltung auf. Noch vor zwei Jahren hatte der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis in einer Bundestagsdebatte gesagt: „Wer Kriegsverrat beging, hat oft in einer verbrecherischen Weise den eigenen Kameraden geschadet, ja, sie oft in Lebensgefahr gebracht, in der sie dann auch umgekommen sind.“
Trotzdem sorgt die Union weiterhin für Verstimmung unter den Fraktionen. Sie verhindert, dass die Linksfraktion ebenfalls als Einbringer des Gesetzesentwurfs auftaucht. Grünen-Rechtsexperte Wolfgang Wieland und seine SPD-Kollegin Lambrecht, die gemeinsam mit Jan Korte von der Linksfraktion den Gruppenantrag initiierten, zeigten sich irritiert vom Verhalten der CDU/CSU. Als „Treppenwitz“ bezeichnete Lambrecht den Fall. Jan Korte forderte ein gemeinsames Zeichen des Bundestages: „Ich fordere die Union auf, sich wenigstens in dieser Frage zu öffnen und die Stigmatisierung der LINKEN abzulegen, um ein gemeinsames Zeichen des gesamten Bundestages zu senden.“