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 › Erklärung › Sprachanforderung lässt Ehegattennachzug scheitern

Sprachanforderung lässt Ehegattennachzug scheitern

redaktion 30. Juli 2008    

Die Zahl der nachziehenden Ehegatten ist aufgrund der neuen Sprachanforderungen auch im zweiten Quartal 2008 weiter zurückgegangen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Sevim Dagdelen und der Bundestagsfraktion DIE LINKE hervor. Danach erteilten die Auslandsvertretungen Deutschlands in den 15 stärksten Herkunftsländern in den Monaten April-Juni 2008 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 23 Prozent weniger Visa zum Ehegattennachzug.

Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, weist daraufhin, die Bundesregierung habe versichert, dass niemand gehindert würde, zum Ehegatten zu ziehen. Die rückgängigen Zahlen belegten jedoch das Gegenteil. „Auch die Behauptung der Bundesregierung, dass die geforderten Sprachkenntnisse sich leicht in drei Monaten erwerben ließen, entspricht nicht der Realität. Die gesetzliche Neuregelung hat zu einem merklichen und anhaltenden Rückgang des Ehegattennachzugs geführt“, so Dagdelen. Dies stelle einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf besonderen Schutz von Ehe und Familie dar.

Dagdelen weiter: „Fast ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelung zeigt sich, dass es sich bei dem Rückgang nicht um ein Übergangs- oder zeitweiliges Phänomen handelt, wie die Bundesregierung zunächst noch Glauben zu machen versuchte. Die zahlreichen, dramatischen Einzelschicksale verhinderten Ehezusammenlebens scheren sie nicht. Statt die erheblichen Probleme des Spracherwerbs im Ausland insbesondere für sozial und bildungsbenachteiligte Menschen oder in bestimmten Ländern und Regionen anzuerkennen, beharrt die Regierung darauf – wider jede Vernunft –, die soziale Selektion beim Familiennachzug als Maßnahme gegen Zwangsverheiratungen zu verkaufen.“

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