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 › Erklärung › Schluss mit der Kriminalisierung von kurdischen Aktivisten und Organisationen!

Schluss mit der Kriminalisierung von kurdischen Aktivisten und Organisationen!

redaktion 1. März 2017    

Dem Co-Vorsitzenden des „Demokratischen Gesellschaftszentrums der KurdInnen in Deutschland e.V. – NAV-DEM, Bahattin Dogan, wurde durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Recht auf freie Bewegung entzogen und sein Aufenthaltsstatus aberkannt. Die Begründung des Gerichts sind die politischen Aktivitäten, die Dogan im Rahmen seines Amtes als Co-Vorsitzender der kurdischen Dachorganisation NAV-DEM ausübt. Wir verurteilen die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und des Dachverbandes ihrer Organisationen in Deutschland und fordern die deutschen Behörden und das Verwaltungsgericht auf, das Urteil wieder rückgängig zu machen.

Seit 2009 hat Dogan einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland, der ihm nun entzogen wurde und er darf seine Heimatstadt Mannheim nicht mehr verlassen. Somit kann er sein Amt des Vorsitzenden eines legalen und eingetragenen Vereins in Deutschland nicht wahrnehmen und ist in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt. Dogan hat keinerlei illegale Veranstaltungen organisiert oder besucht und sein Verein bewegt sich im Rahmen des geltenden deutschen Rechts. Dem Verein wird PKK-nähe vorgeworfen. Daher verurteilen wir dieses Gerichtsurteil als eine willkürliche Entscheidung, die kurdische Bewegung zu kriminalisieren. Diese Entscheidung zeigt Parallelen zu der türkischen Praxis der Leugnung und Diskriminierung von Kurden und ihrer politischen und kulturellen Organisationen und statt zu Deeskalieren und zur Lösung beizutragen, bezieht Deutschland eine falsche Position!

Dogan und NAV-DEM tragen stark dazu bei, das Leid des kurdischen Volkes in der Türkei auch in Deutschland öffentlich zu machen, die Entwicklungen in der Türkei aus kurdischer Sicht zu erklären und die Identität und Einheit des kurdischen Volkes zu festigen. NAV-DEM steht für die demokratische Lösung des Kurdenproblems in der Türkei und ihre Kriminalisierung seitens deutscher Behörden und Gerichte tragen keineswegs dazu bei, den Konflikt zwischen der Türkei und den Kurden friedlich zu lösen.

Statt den Interessen der Türkei durch Schmeicheleien und Kriminalisierung von kurdischen Aktivisten nachzukommen, muss Deutschland demokratische Lösungsbestrebungen von Dogan und NAV-DEM stärken und klare Positionen für die friedliche, demokratische Lösung des Kurdenkonfliktes gegenüber der Türkei beziehen. Statt Kriminalisierung und Verbot wären das Aufheben des PKK-Verbots und die Anerkennung der kurdischen Bewegung als Teil des Lösungsprozesses hierbei die erste Schritte in die richtige Richtung!

DIDF Bundesvorstand

01.03.2017

Erklärung
BundesverwaltungsgerichtDIDFNAV-DEM

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